Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Goldzentrale GmbH (nachfolgend "Goldzentrale") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend "Produkte") von der Goldzentrale. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der Goldzentrale geschäftliche Beziehungen pflegt.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Goldzentrale hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.luxusboerse.ch/agb publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei der Goldzentrale bezogen werden.
2. Keine Gewähr für Produktinformationen und Verfügbarkeits- und Herstellergarantieangaben
Die Goldzentrale ist stets bemüht, die Kunden über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bestmöglich zu informieren. Diese Informationen werden zum Teil direkt von den Herstellern bezogen und werden von der Goldzentrale für die Kunden übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Jegliche Informationen über Produkte, Dienstleistungen, Herstellergarantiebestimmungen und Herstellergarantiedauer, welche von der Goldzentrale publiziert werden, sind deshalb ohne Gewähr und nicht als Zusicherung zu verstehen. Insbesondere kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.
Die Goldzentrale legt Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 7 der AGB ein.
3. Preisangaben
Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, inklusive Mehrwertsteuer, vorgezogene Recyclinggebühren und Urheberrechtsabgaben.
4. Vertragsabschluss
Die Produkte, Dienstleistungen und Preise, die unter www.luxusboerse.ch publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Liefermöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten der Hersteller oder von der Goldzentrale).
Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop, im Ladengeschäft, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen der Bestellung bei einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellungsbestätigung per E-Mail angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei der Goldzentrale eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der auflösenden Bedingung der fehlenden Liefermöglichkeit steht.
Falls eine der oben genannten (auflösenden) Bedingungen eintritt, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls die Übergabe des Produkts schon vorher erfolgt ist, fällt das Eigentum automatisch an die Goldzentrale zurück und der Kunde ist zur Rückleistung (unter Rückzahlung des bezahlten Preises durch die Goldzentrale) verpflichtet. Falls die Übergabe des Produkts noch nicht erfolgt ist, ist der Kunde weder zur Bezahlung des Kaufpreises noch zur Abnahme des Produktes verpflichtet. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist die Goldzentrale nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet.
5. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die aktuellen Zahlungsmöglichkeiten und die zugehörigen Konditionen sind unter www.luxusboerse.ch publiziert.
Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von der Goldzentrale.
6. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig, und alle Lieferungen ausgesetzt. Die Goldzentrale hält sich das Rücktrittsrecht vor. Diese Vertragsauflösung tritt automatisch und ohne Vorankündigung nach acht Tagen in Kraft, nachdem die Goldzentrale dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen.
Die Goldzentrale kann ab der 3. Mahnung und den damit verbundenen Aufwänden eine Umtriebsgebühr von CHF 50 erheben. Die Goldzentrale behält sich das Recht vor, Inkassovorgänge einzuleiten. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder sonstiger vertraglicher Pflichtverletzung oder wenn der Goldzentrale Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, behält sich die Goldzentrale das Recht vor, den Rechnungsstatus des Kunden zu entfernen.
7. Stornierung und Vertragsauflösung
Bestellungen bei der Goldzentrale sind gemäss Ziff. 4 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen und Stornierungen sind in gewissen Fällen möglich, liegen aber im Ermessen von der Goldzentrale und können mit Umtriebskosten verbunden werden. Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann die Goldzentrale den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferverzögerung der Goldzentrale gemäss Ziff. 4 der AGB steht dem Kunden frühestens 30 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet die Goldzentrale dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.
8. Lieferung
Alle Lieferungen von der Goldzentrale innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein werden grundsätzlich kostenpflichtig eingeschrieben versendet.
9. Prüfpflicht des Kunden
Ausgelieferte oder abgeholte Ware ist sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Fehler oder Schäden (sichtbare sowie verdeckte) sind unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung/Abholung der Goldzentrale mitzuteilen. Für das weitere Vorgehen der Schadenabwicklung muss die Sendung im Lieferzustand aufbewahrt werden und das Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden.
Bei der Anlieferung durch ein Speditionsunternehmen bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die optische Unversehrtheit der Lieferung, sofern kein Vorbehalt vermerkt wird. In diesem Fall kann die Goldzentrale keine Haftung für sichtbare Transportschäden übernehmen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.
10. Umtausch und Rückgabe
Der Umtausch sowie die Rückgabe von Produkten sind grundsätzlich nicht möglich. Nur ausnahmsweise und nach Absprache mit der Goldzentrale kann ein Umtausch oder eine Rückgabe erfolgen. Als Preisbasis für alle Rückgaben und Umtausche gilt immer maximal der aktuelle Preis, der am Tage der Rückgabe oder des Umtausches gültig ist. Produkte, die speziell für den Kunden bestellt wurden sowie individuell konfigurierte Systeme sind von der Rückgabe oder vom Umtausch gänzlich ausgeschlossen.
11. Rücksendungen wegen Mängeln
Falls der Kunde Produkte an die Goldzentrale zurücksenden will, erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Kunden an den jeweils von der Goldzentrale bekannt gegebenen Rücksendeort. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung und fachgerecht verpackt sowie versichert einzuschicken.
12. Gewährleistung und Herstellergarantie
Es gilt stets die zweijährige Gewährleistungsfrist seit Lieferdatum, wobei die Goldzentrale die Gewährleistung wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Wandelung oder Minderung erbringen kann.
Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale Abnützung, Schäden durch Fehlmanipulationen, Eingriffe und Manipulationen sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. vorliegen.
Bei Verschleissteilen, Batterien und Akkus bedingt die Goldzentrale die Gewährleistung vollständig weg. Die Goldzentrale kann dem Kunden einen Garantievoraustausch des Produktes gewähren. Dieser Voraustausch, der ausschliesslich im Ermessen von der Goldzentrale steht, erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Fall der Gewährleistung und kein Ausschlussgrund vorliegt. Somit erlangt der Kunde erst im Moment der Gewährleistungszusage Eigentum am vorausgetauschten Produkt.
13. Haftung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen die Goldzentrale und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von der Goldzentrale gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen. Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Servicepartner-Dienstleistungen entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet die mit der Ausführung betraute Firma.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Goldzentrale ist - unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts - Zürich. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)).